Welche Kosten entstehen bei einer 24 Stunden Betreuung?
Häusliche Betreuung zu fairen Preisen
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die monatlichen Kosten. Weitere Nebenkosten fallen bei unseren Vermittlungen nicht an. Je nach Einstufung kann Pflegegeld über die Pflegekassen geltend gemacht werden. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass wir kein Pflegedienst sind und somit auch nicht mit der Pflegekasse abrechnen können. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Dienstleistung steuerlich geltend zu machen.
Bezahlbare Seniorenbetreuung
Die folgenden Angaben geben Ihnen eine Orientierung der monatlich anfallenden Kosten bei einer 24Std-Betreuung. Da die Betreuung je nach Pflege- und zeitlichem Aufwand sehr unterschiedlich sein kann, können die tatsächlichen Kosten noch abweichen. Maßgeblich ist immer das Angebot der jeweils ausgesuchten Betreuungskraft, die diese Dienstleistung erfüllt. Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte sprechen befriedigendes bis perfektes Deutsch. Demzufolge spielen bei uns die Deutschkenntnisse keine Rolle. Hierfür wird also auch kein Aufschlag berechnet.
Rechenbeispiel
Hier eine Beispielrechnung, wie sich die monatlichen Kosten zusammensetzen könnten. In diesem Fall gehen wir von einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 aus.
€ 1.945,00 = monatlicher Pauschalpreis
+ € 50,00 = monatlicher Pauschalpreis für An- und Abreise
- € 545,00 = Abzug Pflegegeld bei Pflegegrad 3
- € 201,50 = Abzug Verhinderungspflegegeld kombiniert mit 50% Kurzzeitpflegegeld
- € 120,00 Steuerersparnis (geschätzter Wert, abhängig von der Berechnung der jeweiligen Einkommenssteuer)
= € 1.128,50 = effektive monatliche Kosten
Welche Hilfen gibt es?
Sie können, wenn Sie selbst pflegen oder jemanden mit der Pflege beauftragen Verhinderungspflegegeld in Höhe von 1.612,00 pro Jahr Euro beantragen. Kombiniert mit 50% Kurzzeitpflegegeld kann sich dieser Betrag auf 2.418 Euro pro Jahr erhöhen. Außerdem können Sie bis zu jährlich 20.000 Euro Betreuungskosten als Haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Abzugsfähig davon ist ein Betrag bis zu 4.000,00 Euro im Kalenderjahr. Bei der Krankenkasse können zudem Pflegehilfsmittel bis maximal 40 Euro pro Monat beantragt werden.
Pflegegeld
Abhängig von der persönlichen Situation und der Pflegestufe gelten seit 01.01.2017 die folgenden monatlichen Pauschalen.
Aufschläge
Preisübersicht*
*alle angegebenen Preise gelten als Orientierung und müssen individuell mit der Dienstleisterin / dem Dienstleister vereinbart werden.