Häufig gestellte Fragen

Was Sie bei einer häuslichen Betreuung wissen sollten

Wir erklären hier die grundsätzlichen Fragen, die sich bei einer Vermittlungen ergeben. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen unter gerne telefonisch zur Verfügung.

Ihre Fragen

Was ist eine 24-Stunden-Betreuung?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wie lange ist die Arbeitszeit?
Welche Arbeiten verrichten die Betreuungskräfte?
Wie sind die Sprachkenntnisse?
Wie schnell ist eine Vermittlung möglich?
Welche Kosten kommen bei einer 24h-Betreuung auf mich zu?
Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen?
Kann ich die Betreuungskraft allein auswählen?
Wie ist die rechtliche Situation?
Wie lange bleiben die Betreuungskräfte?
Was ist, wenn die Chemie nicht stimmt?
Welche Vertragslaufzeiten sind möglich und wie ist die Kündigungszeit?
Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Unsere Antworten

Was ist eine 24-Stunden-Betreuung?

Eine Haushaltshilfe aus Polen oder aus einem anderen osteuropäischen Land lebt im Haus oder in der Wohnung der pflegebedürftigen Person um sie zu betreuen. Dazu gehören hauswirtschaftliche Aufgaben ebenso wie Tätigkeiten der Grundpflege.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein separates Gästezimmer sollte zur Verfügung gestellt werden können. Es ist sehr wichtig, dass die Haushaltshilfe auch ihre Privatsphäre und einen Rückzugsort in ihrer Freizeit hat. Das Zimmer sollte mit Bett, Kleiderschrank und Tisch ausgestattet sein. Viele Haushaltshilfen freuen sich über einen Fernseher, Radio und freien Internet-Zugang. Wichtig ist auch, dass separate Mitbenutzung des Bades ermöglicht wird.

Wie lange ist die Arbeitszeit?

24 Stunden Betreuung bedeutet natürlich nicht, dass die Haushaltshilfe ganztägig arbeiten muss. Natürlich steht ihr auch Ruhe und Erholung zu. Für in ihrem Heimatland angestellte Haushaltshilfen, die nach Deutschland entsendet werden, gilt natürlich auch das deutsche Arbeitszeitgesetz. Somit gilt für angestellte Haushaltshilfen eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Da auch Einsatzzeiten am Wochenende und eventuell sogar Nachtbereitschaft hinzu kommen können, ist die Arbeitszeit entsprechend flexibel zu gestalten. Für selbständige Haushaltshilfen gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz übrigens nicht.

Welche Arbeiten verrichten die Betreuungskräfte?

Die Haushaltshilfe verrichtet vor allen hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Dazu gehören beispielsweise Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen oder Bügeln. Ebenso wird bei der Grundpflege (Körperhygiene, Mobilität, Hilfe bei der Ernährung) unterstützt. Nicht zu unterschätzen ist die seelische Unterstützung. So ist immer jemand da, der mit er pflegebedürftigen Person etwas unternehmen, ihr Trost spenden und sie aufmuntern kann.

Wie sind die Sprachkenntnisse?

Wir betrachten es als absolut notwendig, dass die Kommunikation zwischen der pflegebedürftigen Person und der Haushaltshilfe gut funktioniert. Deshalb vermitteln wir nur Betreuungskräfte, die zumindest ein befriedigendes Deutsch sprechen. Die meisten arbeiten bereits seit mehreren Jahren in Deutschland und sprechen mittlerweile ein gutes bis sehr gutes Deutsch.

Wie schnell ist eine Vermittlung möglich?

Zunächst benötigen wir einen Vermittlungsauftrag und eine detaillierte Beschreibung der Betreuungsaufgaben von Ihnen. Bedarfsgerecht präsentieren wir Ihnen mindestens drei Personalvorschläge innerhalb von drei Werktagen. Sobald Sie sich für "die Richtige" entschieden haben kann umgehend die Reise geplant werden.

Welche Kosten kommen bei einer 24h-Betreuung auf mich zu?

Die monatlichen Kosten beginnen ab € 1.795. Bei diesem Preis werden nur hauswirtschaftliche Dienstleistungen ohne Wochenendarbeit erbracht. Meistens werden aber auch Tätigkeiten der Grundpflege benötigt. Hier richtet sich der Preis nach Aufwand, Gesundheitszustand und Mobilität. Einen Überblick der Preise finden Sie hier.

Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen?

Nein. Eine medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht durch eine osteuropäische Behandlungspflege ausgeführt werden. Deshalb empfehlen wir, für diese Leistungen einen professionellen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. Dieser kann seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die 24h-Pflege ist keine Konkurrenz zu einem ambulanten Pflegedienst sondern die perfekte Ergänzung, da sie Tätigkeitsfelder übernimmt, die von diesem sowohl finanziell als auch personell überhaupt nicht erbracht werden können.

Kann ich die Betreuungskraft allein auswählen?

Natürlich. Wir senden Ihnen Personalvorschläge zu und Sie wählen zusammen mit Ihren Familienangehörigen die passende Betreuungskraft in Ruhe aus. Bevor Sie sich endgültig entscheiden, sollten Sie mit der auserwählten Person ein Gespräch über Telefon oder Skype führen und mit ihr die wichtigsten Fragen nochmals besprechen. Erst wenn Sie wirklich sicher sind, sollten Sie den Dienstleistungsvertrag unterzeichnen und die Anreise mit uns planen.

Wie ist die rechtliche Situation?

Wir vermitteln nur legale Vertragsverhältnisse bzw. arbeiten nur mit seriösen polnischen Partnerunternehmen zusammen. Die Europäische Union hat mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Dienstleistungsfreiheit verankert. Demnach ist es selbständig Erwerbstätigen und Leistungserbringer oder juristischen Personen ermöglicht worden, ihre Dienstleistungen in einem anderen europäischen Ausland zu erbringen weitere Informationen. Bei einer Entsendung wird ein Vertrag mit einem polnischen Unternehmen geschlossen, beim dem die Betreuungskräfte angestellt sind und nach Deutschland entsendet werden. Der Arbeitgeber zahlt für seine Beschäftigten in seinem Heimatland auch die Sozialabgaben. Ganz wichtig: Das sogenannte A1-Formular gilt offiziell als Nachweis für eine legale Entsendung. Ebenfalls sollten alle Arbeitnehmer mit einer EKUZ-Karte ausgestattet sein, die während ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Versorgung im Krankheitsfall sichert. Die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn und zum Arbeitszeitgesetz sollten unbedingt beachtet werden.

Auch selbständig tätige Betreuungskräfte können in Deutschland legal arbeiten. Wichtig ist, dass Sie ein gültiges Gewerbe angemeldet haben und ihre Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichten. Ebenfalls ist es sehr wichtig, dass Bedingungen erfüllt werden, die eine eventuelle Scheinselbständigkeit ausschließen. Wir helfen hier gerne weiter und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung unterstützend zur Seite.

Wie lange bleiben die Betreuungskräfte?

Das richtet sich vor allem nach dem Wunsch des Kunden. Es sind auch Kurzeinsätze von zwei Wochen möglich. Bei einer dauerhaften Lösung müssen Sie sich für mindestens zwei Pflegekräfte entscheiden, die sich im Rhythmus von einen bis drei Monaten gegenseitig mit der Betreuung abwechseln. Wenn umfangreiche, schwierige Betreuungsaufgaben zu verrichten sind, empfehlen wir einen Wechsel spätestens nach zwei Monaten vorzunehmen. Für die Betreuungskraft ist nach dieser Zeit eine Ruhe- und Erholungszeit notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihr Betreuungspersonal die notwendigen Motivations- und Kraftreserven aufbringen und somit den gewünschten Service erbringen kann.

Was ist, wenn die Chemie nicht stimmt?

Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass auch nach sorgfältiger Auswahl die Betreuungsperson nicht zu der pflegebedürftigen Person passt. In diesem Fall sollten Sie uns das umgehend mitteilen. Selbstverständlich werden wir uns umgehend um eine Ersatzkraft bemühen und einen Austausch organisieren.

Welche Vertragslaufzeiten sind möglich und wie ist die Kündigungszeit?

Bei einem Vertrag nach dem Entsendemodell schleißen Sie einen Vertrag mit einer polnischen Partnerfirma. Hier beträgt die Vertragslaufzeit für gewöhnlich 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Mit selbständigen Betreuungskräften schließen Sie immer einen Dienstleistungsvertrag über den tatsächlichen Aufenthalt. Hier ist der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von nur fünf Tagen ausgestattet.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Beim Entsendemodell erhalten Sie von unserem polnischen Partnerunternehmen die Rechnung, entweder zur Mitte oder am Ende des Monats. Selbständige Betreuungskräfte stellen ihre Rechnung selbst. Diese bezieht sich immer auf den jeweiligen Auftrag. Als freie Unternehmer legen sie auch selbst fest, wann diese erstellt und zu begelichen ist. In der Regel ist das am Ende des Monats.

Wichtige Fragen

24 Stunden Betreuung

Was bietet eine Betreuungsdienstleistung

Die Betreuung in den eigenen vier Wänden als beleibte Alternative zum Pflegeheim.

Pflege zuhause

Konzept der 24 Stunden Betreuung

Welche Vorteile bietet die häusliche Betreuung durch eine polnische Pflegekraft?.

polnische Pflegekräfte

Leistungen der polnischen Pflegekräfte

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Dienstleistungen.

Seniorenbetreuung zu Hause

Ablauf der Vermittlung und häufige Fragen

Die häufigsten Fragen werden hier beantwortet.