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CAREMAID.NET
caremaid.net ist eine Internet-Plattform zur Vermittlung von Pflege- und Haushaltshilfen für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Neben der Vermittlung bietet caremaid.net verschiedene Services und Informationen im Zusammenhang mit der Beschäftigung einer Betreuerin.
Informationen rund um die Pflegesachleistungen
Als Pflegesachleistungen bezeichnet man nicht etwa Sachen im Sinne von Dinge, die dem Pflegebedürftigen zugesprochen werden. Gemeint ist die Dienstleistung eines ambulanten Pflegedienstes, die dem Antragssteller im häuslichen Umfeld bei der Pflege zusteht. Welche weiteren Leistungen die Pflegeversicherung generell übernimmt, erfahren Sie unter http://www.meinepflegeversicherung.com/.
Was fällt unter Pflegesachleistungen?
Unter Pflegesachleistungen fallen alle Dienste durch professionelle Fachkräfte, die dem Patienten in der häuslichen Umgebung bei der Grundpflege helfen. Dies bezieht sich vor allem auf die Bereiche Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Dar¸ber hinaus sichern professionelle Pflegekräfte verschiedene Bereiche der Behandlungspflege. Dazu zählen u.a. das Setzen von Spritzen, Medikation und Verbandswechsel. Auch die ambulante Versorgung bei einer vorübergehenden Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gilt als Pflegesachleistung.
Anspruch auf Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben generell keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 dagegen erhalten Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse. Die Leistungen erhˆhen sich bei steigendem Pflegegrad. Wer sich für eine privatorganisierte Betreuung, z.B. durch Verwandte oder Bekannte entscheidet, erhält keine Pflegesachleistungen sondern Pflegegeld.
Abrechnung von Pflegesachleistungen
Während das Pflegegeld dem Pflegebedürftigem frei zur Verfügung steht, werden die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Pflegedienst reicht also die Rechnungen bei der Pflegekasse, die im Grunde die Krankenkasse ist, ein. Diese kommt bis zu einer bestimmten Obergrenze für die Dienstleistungen auf.
Kombinationspflege
Von Kombinationspflege spricht man, wenn privat Pflegende zusätzlich professionelle Pflegedienste beauftragen. In dem Fall wird meistens ein Teil der Pflege von Angehörigen übernommen, während ein Pflegedienst bei den Teilen unterstützt, die die privat Pflegenden nicht leisten können. Der Anteil der Pflegesachleistungen, die dabei nicht in Anspruch genommen werden, wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Dabei entspricht der Wert des Pflegegeldes etwa dem halben Wert der Pflegesachleistungen. Wer sich für diese Variante entscheidet, ist ein halbes Jahr daran gebunden und kann nur bei gravierenden Änderungen der Pflegesituation in Ausnahmen eine frühere Änderung beanspruchen.